Allgemeine Geschäftsbedingungen - Oakbrother GmbH & Co. KG
 

§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter und Verkäufer (Oakbrother GmbH & Co. KG) über die Internetseite (https://www.oakbrother.com) über sonstige Fernkommunikationsmittel  oder außerhalb unserer Geschäftsräume schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (

3) Unternehmer im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(4)  Fernabsatzverträge im Sinne der nachstehenden Regelungen sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. 

(5) Fernkommunikationsmittel im Sinne der nachstehenden Regelungen sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS, WhatsApp, etc.) sowie Rundfunk und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes.

(6) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne der nachstehenden Regelungen sind Verträge, die erstens bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, zweitens, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, für die der Verbraucher unter den in erstens genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, drittens, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde oder viertens, die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. 

(7) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt in der Regel per Telefon, E-Mail oder über den Messenger-Dienst „WhatsApp“. Alle Informationen, Angebote, Bestätigungen oder Erklärungen in Textform können über diese Kanäle übermittelt werden. Maßgeblich ist die dokumentierbare Nachvollziehbarkeit (z. B. E-Mail-Protokolle, Messenger-Verläufe oder Screenshots).Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten – insbesondere die E-Mail-Adresse – korrekt sind und der Empfang von Nachrichten technisch sichergestellt ist (z. B. keine Blockierung durch SPAM-Filter). Der Anbieter verpflichtet sich im Gegenzug, die ordnungsgemäße und nachweisbare Übermittlung der Kommunikation über die genannten Kanäle zu gewährleisten.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: www.oakbrother.com/datenschutz.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Produkten („Waren“), die in der Regel nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist (sog. Unikat-Ware) im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen nach Kundenwunsch bestimmte Platten ausgewählt und in Kombination mit einem gewünschten Untergestell oder weiteren Modifikationen (z. B. Anpassungen an Kanten, Oberfläche, Größe oder Finish) gefertigt werden. Für diese individuell gefertigten Produkte besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.Davon abzugrenzen sind vereinzelte Produkte, die bereits vollständig gefertigt sind (z. B. Platten mit vorhandenem Gestell aus dem Showroom oder von Messen), bei denen keine weitere Bearbeitung oder Individualisierung erfolgt. In diesen Fällen kann – sofern es sich nicht ebenfalls um Sonderanfertigungen handelt – das gesetzliche Widerrufsrecht Anwendung finden. Eine eindeutige Zuordnung wird im Angebot bzw. bei Vertragsschluss kenntlich gemacht.

§ 3 Individuell gestaltete Waren
(1) Sie stellen uns, soweit erforderlich und vorher vereinbart, die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien postalisch oder per E-Mail in Textform spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler, insbesondere, wenn die Ware aufgrund Ihrer Angaben nicht den angedachten Zweck am angedachten Ort erfüllen kann.

(4) Unsere Produkte werden ausschließlich aus natürlichen Massivholzstämmen gefertigt. Charakteristische Merkmale wie Maserung, Astlöcher, Kantenverlauf, Risse, Farbton oder Unebenheiten sind keine Mängel, sondern Ausdruck der natürlichen Individualität des Werkstoffs. Farbabweichungen zum Muster oder zu Fotos sowie Veränderungen durch Trocknung, Oberflächenbehandlung oder Alterung sind materialbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.Farbmuster (z. B. Fotos, RAL-Angaben) dienen ausschließlich zur Orientierung. Eine exakte Übereinstimmung kann aufgrund der Natur des Holzes und technischer Abweichungen (z. B. Monitordarstellung, Lichtverhältnisse) nicht garantiert werden.Bei von uns zu vertretenden Produktionsfehlern ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen – in der Regel 6 bis 8 Wochen. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn zwei Nachbesserungsversuche scheitern oder die Nachbesserung unzumutbar ist. Solange eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist, sind Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen.Ist das ursprünglich vorgesehene Material (z. B. eine bestimmte Bohle) nicht mehr verfügbar, dürfen wir eine gleichwertige Bohle aus demselben oder einem vergleichbaren Stamm verwenden, sofern Maße, Holzart und Charakteristik im Wesentlichen erhalten bleiben. Auch dies gilt nicht als Mangel und begründet kein Rücktrittsrecht.

(5) Für individuell erstellte Angebote, Visualisierungen oder Planungsskizzen kann ein pauschales Entgelt erhoben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach erfolgter Angebotsübermittlung kein Auftrag zustande kommt. Maßangaben, Skizzen oder sonstige Planungsgrundlagen, die vom Kunden bereitgestellt werden, unterliegen nicht der Prüfungspflicht durch den Anbieter. Fehlerhafte Aufmaße oder unzutreffende Angaben des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen oder zur Rückabwicklung des Vertrages.

(6) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Sie sind weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen. Mit dem Weiterverkauf der Ware geht die Verantwortung für deren Zustand, Nutzung und mögliche Mängel vollständig auf Sie über. Eine Haftung durch den Anbieter für die weiterveräußerte Ware gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Liefertermin; Schadensersatz aus Lagerungskosten
(1) Sie sind als Verbraucher oder Unternehmer verpflichtet, die bestellte Ware zum verbindlich abgestimmten Liefertermin anzunehmen. Die Terminabstimmung erfolgt per Fernkommunikationsmittel (z. B. WhatsApp, E-Mail, Telefon). Die Auslieferung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang aller offenen Beträge, einschließlich etwaiger Zusatzkosten (z. B. Lagergebühren, Wiederanfahrt oder Direktfahrten).Wird die Annahme der Lieferung zum vereinbarten Termin verweigert oder ist sie aufgrund von Zahlungsverzug nicht möglich (§ 854 BGB), sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern. Ab dem Folgetag wird eine pauschale Lagergebühr in Höhe von 25,00 EUR netto pro Kalendertag berechnet, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Diese Lagerkosten werden separat in Rechnung gestellt und müssen vollständig beglichen sein, bevor eine erneute Auslieferung erfolgt.Im Falle einer erfolglosen Anfahrt behalten wir uns vor, eine Wiederanfahrtspauschale zu berechnen. Auch diese muss vor der erneuten Zustellung vollständig beglichen sein. Erfolgt innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist keine Annahme oder Zahlung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern.

(2) Standardmäßig erfolgt die Auslieferung im Rahmen von Sammellieferungen mit anderen Kundenaufträgen. Dies kann zu abweichenden Lieferzeiträumen führen. Falls Sie eine bevorzugte Einzelzustellung (Direktfahrt) wünschen, ist dies gegen Aufpreis möglich. Die entsprechenden Zusatzkosten werden vorab kommuniziert und separat berechnet. Die Direktfahrt erfolgt nur nach vorherigem Zahlungseingang.

(3) Wenn Sie Unternehmer sind, wird für den Fall, dass Sie die bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht annehmen oder diese aufgrund von Zahlungsverzug im Lagerbestand verbleibt (§ 854 BGB), zusätzlich eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises fällig.Diese Vertragsstrafe gilt zusätzlich zu allen weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen, insbesondere Lagerkosten und Zusatzaufwände. Sie wird nach Geltendmachung in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp) oder postalisch in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Werktagen vollständig zu begleichen.Bitte beachten Sie: Die Auslieferung erfolgt im Regelfall im Rahmen einer Sammellieferung. Sollte aufgrund einer Annahmeverzögerung oder Ihres ausdrücklichen Wunsches eine erneute Einzelzustellung (Direktfahrt) erforderlich sein, stellen wir die entstehenden Zusatzkosten gesondert in Rechnung. Eine erneute Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang sämtlicher offener Beträge.

(4) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Basis der vom Kunden im Angebot angegebenen Lieferbedingungen (z. B. Etage, Tragehilfe, Zugangssituation, Zufahrt). Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.Zur besseren Planbarkeit ist der Kunde verpflichtet, vorab aussagekräftige Fotos sowie ein kurzes Video der örtlichen Gegebenheiten (z. B. Zufahrt, Eingangsbereich, Zugang zur Wohnung oder zum Gebäude) zur Verfügung zu stellen. Diese Medien dienen ausschließlich der internen Auslieferungsplanung und werden vertraulich behandelt.Liegen die angeforderten Informationen nicht bis spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Liefertermin vor, behalten wir uns vor, die Auslieferung zu stornieren oder zu einem späteren Zeitpunkt neu zu terminieren. In diesem Fall gilt die Verzögerung als durch den Kunden verursacht.Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten bei Lieferung erheblich von den zuvor gemachten Angaben oder bereitgestellten Medien ab (z. B. nicht ebenerdig statt ebenerdig, fehlende Tragehilfe, unzugängliche Zufahrt), behalten wir uns vor, die Auslieferung abzubrechen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten (z. B. für die vergebliche Anfahrt, Lagerkosten oder eine Wiederanfahrt mit zusätzlichem Personal) sind vom Kunden zu tragen.

(5) Alternativ kann der Kunde nach vorheriger Absprache eigene Tragehilfen bereitstellen, sofern diese zum Lieferzeitpunkt vollständig, funktionstüchtig und in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.Sollten sich vor Ort unerwartete Gegebenheiten ergeben (z. B. abweichende Zugangssituation, fehlende Tragehilfe, höhere Etage), kann der Kunde wählen, die Ware selbst entgegenzunehmen und eigenständig zu verräumen. In diesem Fall erfolgt die Lieferung ausschließlich „frei Bordsteinkante“.Nach erfolgter Übergabe – dokumentiert durch eine Empfangsbestätigung auf einem von Oakbrother vorgelegten Formular – liegt das vollständige Risiko für Schäden, Transportschäden oder Mängel, die beim Weitertransport oder der eigenständigen Verräumung entstehen, beim Kunden. Oakbrother übernimmt ab diesem Zeitpunkt keinerlei Haftung für Kratzer, Stöße, Glas- oder Materialbrüche, die außerhalb der ursprünglichen Liefervereinbarung auftreten.

(6) Wünscht der Kunde eine Lieferung per Spedition, beauftragt er selbst ein Transportunternehmen seiner Wahl. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Haftung unsererseits für Transportschäden ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.Die Ware wird von uns transportsicher verpackt und zur Abholung bereitgestellt. Für diese Verpackungsleistung berechnen wir je nach Aufwand eine gesonderte Verpackungspauschale, die vorab kommuniziert und separat in Rechnung gestellt wird.Aus organisatorischen Gründen ist die Abholung nur nach vorheriger, verbindlicher Terminabstimmung mit uns möglich. Der vom Kunden beauftragte Spediteur ist verpflichtet, den Abholtermin rechtzeitig mit uns zu koordinieren, damit die Versandvorbereitung und Übergabe der Ware in unseren regulären Betriebsablauf integriert werden kann. Ohne bestätigten Termin kann keine Übergabe erfolgen.

(7) Alternativ zur Lieferung kann der Kunde die Ware nach vorheriger Terminabsprache am Firmensitz von Oakbrother in Hannover selbst abholen.
Die Abholung ist ausschließlich zu folgenden Zeiten möglich:
– Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
– Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
– Samstag: keine Abholung möglich
Eine Selbstabholung ist nur nach vorheriger schriftlicher Avisierung mit einem Vorlauf von mindestens drei Werktagen möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt per E-Mail oder WhatsApp.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Oakbrother beim Verladen unterstützt oder den Transport vermittelt. Auf Wunsch unterstützen wir den Kunden bei der Beladung und Befestigung der Ware am Fahrzeug. Diese Unterstützung erfolgt unverbindlich und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.Für die Transportsicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Oakbrother übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ware, am Fahrzeug oder an Dritten, die durch unsachgemäße Befestigung oder unzureichende Sicherung während des Transports entstehen – auch dann nicht, wenn unsere Mitarbeitende unterstützend tätig waren.

(8)  Die Montage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb der regulären Arbeitszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr. Der Käufer stellt sicher, dass die örtlichen Gegebenheiten einen ungehinderten Zugang sowie einen reibungslosen Aufbau ermöglichen. Zusätzlicher Aufwand – etwa durch Sonderwünsche, fehlende Helfer, Wartezeiten oder erschwerte Einbringungssituationen (z. B. Etagen, enge Zugänge) – wird gesondert berechnet.

§ 7 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit nachfolgenden Ergänzungen:

a) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehende Einschränkung gilt erstens nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden und zweitens soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
b) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

c) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

d) Wird ein Produkt fest mit einem Gebäude verbunden (z. B. durch Verschraubung oder Verklebung), gelten für etwaige Mängel die besonderen gesetzlichen Regelungen für Bauleistungen (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre ab Ablieferung. Dies betrifft insbesondere fest verbaute oder eingeklebte Tische, Arbeitsplatten oder Möbelelemente.
e) Sobald Änderungen an unseren Produkten vorgenommen werden – insbesondere durch eigenständiges Abmontieren, Umstellen, Neuverschrauben, Kürzen, Umgestalten oder Neumontieren von Tischplatten, Gestellen oder anderen Bauteilen – entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber uns. Gleiches gilt bei einer mehrmaligen Demontage und Wiederverwendung, etwa bei einem Umzug. In solchen Fällen übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Funktionsmängel.

2) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.b)  Wir weisen darauf hin, das sämtliche Produkte Einzelanfertigungen mit hohem natürlichen Holzanteil sind. Der Umstand des hohen, natürlichen Holzanteils führt dazu, dass die Produkte sich insbesondere durch Ihre individuelle Holzmaserung, Kantenform, Strukturumriss und Farbgestaltung stets individuell voneinander  abheben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Holzmaserung, Kantenform, Strukturumriss und Farbgestaltung Ihrer bestellten Ware im Sinne einer subjektiv Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB vereinbart werden. Abweichungen von durch Sie innerlich vorgestellten Holzmaserung, Kantenform, Strukturumriss und Farbgestaltung stellen keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar.

c)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

d)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht, erstens für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden, zweitens, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, drittens, bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben und viertens, bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

e) Wird ein Produkt fest mit einem Gebäude verbunden (z. B. durch Verschraubung oder Verklebung), gelten die verlängerten Gewährleistungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre ab Ablieferung. Dies betrifft insbesondere fest verbaute oder eingeklebte Produkte. Eine verkürzte Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt hierfür ausdrücklich nicht.f) Jegliche eigenmächtige Veränderung des Produktes durch den Kunden oder Dritte – z. B. Demontage, Umbau, Neumontage, Umstellen oder wiederholte Montage von Tischplatten, Gestellen oder sonstigen Komponenten – führt zum vollständigen Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Eine Haftung unsererseits entfällt auch dann, wenn durch solche Eingriffe nachträglich Mängel oder Funktionsstörungen entstehen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(5) Für individuell nach Kundenspezifikation gefertigte Produkte ist der Kunde verpflichtet, sämtliche zur Ausführung erforderlichen Informationen, Texte oder Dateien korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(6) Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte an übermittelten Materialien (z. B. Logos, Gravuren) zu verfügen.

(7) Für Fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben übernimmt Oakbrother keine Haftung. Der Kunde stellt Oakbrother von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte frei. 

(8) Holz ist ein Naturprodukt. Farbabweichungen, Risse, Astlöcher, Unebenheiten und Maserungsverläufe gehören zum natürlichen Charakter des Materials. Diese Merkmale stellen keinen Mangel dar, sondern sind Teil der Individualität jedes Unikats. Veränderungen aufgrund von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen (z. B. Quellen, Schwinden, Rissbildung) sind bei Massivholz üblich und begründen keine Reklamation.

(9) Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bieten wir – sofern im individuellen Angebot ausdrücklich schriftlich bestätigt – eine freiwillige Begeisterungsgarantie an: Unser Ziel ist es, dass jedes Unikat nicht nur gefällt – sondern begeistert. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht gelingen, prüfen wir gemeinsam mit dem Kunden eine faire und kulante Lösung.Dazu kann auch gehören, dem Kunden alternativ eine andere passende Bohle – beispielsweise aus demselben Stamm oder mit vergleichbarer Charakteristik – vorzuschlagen und auf Wunsch ein neues Unikat zu fertigen. In diesem Fall beginnt die Fertigung erneut und unterliegt den regulären Produktionszeiten.Diese Garantie stellt kein rechtlich bindendes Rücktritts- oder Rückgaberecht dar, sondern ist eine freiwillige Serviceleistung, die ausschließlich dann gilt, wenn sie vorab vertraglich vereinbart und im Angebot schriftlich ausgewiesen wurde.

§ 8 Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, – die nicht vorgefertigt sind, – für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder  – die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.Da unsere Produkte überwiegend als individuell gefertigte Unikate nach Kundenwunsch hergestellt werden, ist ein gesetzliches Widerrufsrecht für diese Waren ausgeschlossen.Ebenfalls ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei sogenannten Showroom- oder Messekäufen, bei denen der Kunde ein bereits gefertigtes Stück direkt auswählt und übernimmt. Diese gelten rechtlich nicht als Fernabsatzverträge, da sie unter persönlicher Anwesenheit und durch unmittelbare Auswahl vor Ort zustande kommen.Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich bei standardisierten, nicht individualisierten Fernabsatzverträgen – sofern diese ausnahmsweise angeboten werden und gesetzlich nicht ausgeschlossen sind.

§ 9  Kulanzregelung & Gutschriften
(1) Unabhängig von gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Ansprüchen behalten wir uns vor, im Einzelfall aus Kulanz eine Gutschrift über den entsprechenden Betrag auszustellen, sofern keine Rückzahlung gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die Gutschrift kann für zukünftige Aufträge bei uns verwendet und innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

§ 10 Vertraulichkeit
 
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht bereits allgemein bekannt sind. Dies gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus. Die Pflicht zur Vertraulichkeit entfällt, wenn eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 12 Höhere Gewalt / Leistungshindernisse 
(1) Können wir unseren vertraglichen Verpflichtungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, so haften wir hierfür nicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streiks, Pandemien, Epidemien, Transport- oder Lieferengpässe durch Dritte, Energie- oder Rohstoffknappheit sowie alle sonstigen unvorhersehbaren und außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Ereignisse.

(2) In diesen Fällen verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir informieren den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.

(3) Dauert die Leistungsverhinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, sofern keine individualisierten Arbeiten bereits erbracht wurden.

(4) Sollte ein Produkt wider Erwarten aufgrund externer Umstände (z. B. Schäden am Rohmaterial, unvorhersehbare Lieferengpässe, Naturkatastrophen) nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 

§ 13  Produktdarstellungen & Veröffentlichungen 
(1) Produktbilder und -videos, die auf unserer Website, in sozialen Medien oder in anderen Medien veröffentlicht werden, dienen ausschließlich zur Inspiration und Veranschaulichung unserer handwerklichen Arbeit. Aufgrund der Individualität jedes Unikats kann es zu Abweichungen hinsichtlich Form, Farbe, Maserung, Astlöchern und Oberflächenstruktur kommen. Diese materialbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar, sondern sind ein Ausdruck der natürlichen Einzigartigkeit des Werkstoffes Holz.

(2) Während der Produktion fertigen wir regelmäßig Fotos und Videos vom Entstehungsprozess der beauftragten Ware an. Diese Inhalte stellen wir unseren Kunden zur Verfügung, um Einblicke in die handwerkliche Umsetzung zu ermöglichen. Sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht, behalten wir uns vor, einzelne dieser Inhalte – anonymisiert oder in Abstimmung mit dem Kunden – für Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf Social Media, in Reels oder Beiträgen) zu veröffentlichen.

(3) Von uns erstellte Entwürfe, Visualisierungen, Fotografien und Gestaltungsvorschläge bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet. Mit Vertragsabschluss erhält der Kunde ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

§14 Schlussbestimmungen 
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.


II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers
Oakbrother GmbH & Co.KG
Dornierstraße 2
30179 Hannover
Allgemeine Kontakt-E-Mail: info@oakbrother.com

Kundendienst & Servicezeiten
Für Fragen zu laufenden Aufträgen oder zur Kundenbetreuung steht dir unser Serviceteam zur Verfügung:
E-Mail: service@oakbrother.com
Telefon: 0511 98431890
WhatsApp: 01578 0618747
Unser Kundenservice ist erreichbar: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr.

Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang zu beantworten.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.
Vertragsunterlagen wie Angebot, AGB und Auftragsbestätigung werden grundsätzlich in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) übermittelt, sofern dies erforderlich oder individuell vereinbart wurde.
Das Angebot wird dem Kunden verbindlich zugesendet. Die AGB sind jederzeit über unsere Website abrufbar und müssen nicht nochmals separat übersendet werden. Eine spätere Einsicht über die Website ist für die übrigen Vertragsunterlagen nicht vorgesehen.
Kunden sollten die übermittelten Dokumente eigenverantwortlich sichern und aufbewahren.

4. Wesentliche Merkmale der Ware
Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt – die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer (Bruttopreise). Bei Unternehmern behalten wir uns vor, die Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer auszuweisen.

5.2. Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie werden im individuellen Angebot separat aufgeführt, sofern keine versandkostenfreie Lieferung vereinbart wurde.

5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können zusätzliche, nicht von uns zu vertretende Kosten anfallen (z. B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren), die vom Kunden zu tragen sind.

5.4. Bei Zahlungen aus Nicht-EU-Staaten sind sämtliche Kosten der Geldübermittlung vom Kunden zu übernehmen.

5.5. Die möglichen Zahlungsarten sind im jeweiligen Angebot angegeben. Eine Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

5.6. Mit Vertragsschluss erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung über 50 % des Gesamtbetrags. Die Restzahlung (weitere 50 %) ist unmittelbar nach erfolgreicher Lieferung fällig – es sei denn, es wurde im Angebot ausdrücklich eine andere Zahlungsweise (z. B. Ratenzahlung) schriftlich vereinbart.

5.7. Alle relevanten Zahlungsmodalitäten (Fälligkeiten, Raten, Beträge, Bankverbindung) sind im jeweiligen Angebot verbindlich geregelt. Der Kunde verpflichtet sich, diese verbindlich einzuhalten. Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Oakbrother.

5.8. Für alle Rechnungen – unabhängig von Zahlungsart oder Inhalt – gilt eine verbindliche Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wurde.5.9. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden zunächst Zahlungserinnerungen und Mahnungen versendet. Nach Ablauf von 30 Tagen ohne Zahlungseingang leitet Oakbrother ohne weitere Ankündigung ein externes Inkassoverfahren ein. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

8. Gesetzliche Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist nach § 312 g Abs. 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen (Teil I).



Hannover, 11.07.2025